- Gegenbedingung
- Ge|gen|be|din|gung 〈f. 20〉 einer Bedingung entgegengesetzte Bedingung (der Gegenpartei)
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Ge|gen|be|din|gung, die: auf die Bedingung[en] einer Gegenpartei o. Ä. hin gestellte Bedingung: die G. stellen, von einem Verkauf abzusehen.
Universal-Lexikon. 2012.